Explosion im Atomkraftwerk Fukushima bedroht Tokio

Tue, Mar 15, 2011

Japans Millionenhauptstadt Tokio wird derzeit, wie Messungen ergaben, durch massive Strahlungen von der 240 Kilometer entfernten Atom-Explosion im Kraftwerk Fukushima bedroht. Selbst in Russland stellte man eine erhöhte Radioaktivität fest.

Grund ist, dass die letzte Detonation zu einer Beschädigung der Außenhülle des Atomkraftwerks führte. Dadurch liegen die verbrauchten Brennelemente frei, die die radioaktive Strahlung abgeben. In der Umgebung von Fukushima wurden Strahlungswerte von bis zu 400 Millisievert pro Stunde gemessen, schon ein Wert von 100 Millisievert pro Jahr gilt als krebserregend. Die Explosion gehört zur zweihöchsten Kategorie 6, darüber befindet sich nur der vor 25 Jahren stattfindende Atomunfall in Tschernobyl. Erhöhte Werte wurden auch an der Ostküste Russlands gemessen. Sie liegen aber noch innerhalb der Grenzwerte.

Japans Bevölkerung wird momentan von der Regierung beruhigt. Der Wind stehe günstig und treibe die radioaktiv verseuchte Luft auf das offene Meer hinaus, hieß es. Trotzdem kam es zu Panikkäufen und Kursverlusten an der Börse. Und es häufen sich weitere schlechte Meldungen. Die japanische Atomaufsicht teilte mit, dass die neuen Löcher im vierten Block des AKW bereits acht Quadratmeter groß seien. Das Wasser könne die dort lagernden Brennelemente nicht mehr lange kühlen. Die Strahlenbelastung zeigt sich auch im entfernten Tokio, in dem die Werte das Zehnfache des Normalwertes betrugen. Viele entscheiden sich aus Angst vor erneuten Beben und vor der Radioaktivität zur Flucht, jedoch haben viele Airlines das Anfliegen Tokios eingestellt. Japans Hauptstadt hat eine Einwohnerzahl von 35 Millionen Menschen, eine Evakuierung bei weiter ansteigender Evakuierung scheint praktisch unmöglich.

Die deutsche Regierung zeigte sich betroffen von dem Unglück in Tokio. Als Reaktion nahm sie vorsorglich sieben alte Atomkraftwerke vom Netz. Diese Regelung soll bis mindestens Mitte Juni anhalten. Kanzlerin Angela Merkel betonte, dass es sich dabei um eine staatliche Anordnung auf Grundlage des Atomgesetzes handeln würde und nicht um eine Vereinbarung mit den Reaktorbetreibern.